Erstgebot
Werftstrasse 1
23966 Wismar
Information des Auftraggebers vom 10.07.2026 10:33 Uhr
Mitteilung zur Rüge vom 03.07.2026
ÖA – Entsorgung Klärschlamm ab 2027 – Hansestadt Wismar
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Vergabeverfahren zur Klärschlammentsorgung der Kläranlage Wismar Vergabe-ID: W4USDAFRDV5W werden die Vergabeunterlagen geändert. Die geänderten Unterlagen stehen Ihnen ab sofort auf der Vergabeplattform zur Verfügung. Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebots die folgenden Änderungen:
1. Verbindlicher Verwertungsweg: Die anfallenden Klärschlämme sind ausschließlich landwirtschaftlich/stofflich zu verwerten. Der bisher freigestellte Entsorgungsweg entfällt; eine thermische Verwertung ist im Regelfall nicht mehr Gegenstand des Angebots. Die Verwertung ist unter Einhaltung der jeweils geltenden rechtlichen Vorschriften, insbesondere der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der Düngemittelverordnung (DüMV), auf einer geeigneten, hierfür zugelassenen Verwertungsanlage bzw. auf hierfür geeigneten Flächen sicherzustellen. Die chemischen Analysen des Klärschlamms, die die Zulässigkeit dieses Verwertungsweges belegen, sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
2. Zuschlagskriterium: Der Preis bleibt alleiniges Zuschlagskriterium. Gewertet wird ausschließlich der angebotene Preis für die landwirtschaftliche/stoffliche Verwertung.
3. Nachrichtlicher Einheitspreis für die thermische Entsorgung (nicht wertungsrelevant): Für den Ausnahmefall, dass der Klärschlamm während der Vertragslaufzeit die maßgeblichen Grenzwerte überschreitet und eine landwirtschaftliche/stoffliche Verwertung dadurch nicht mehr zulässig ist, ist mit dem Angebot ein Einheitspreis je Tonne für die thermische Entsorgung (einschließlich Transport) nachrichtlich anzugeben. Die Angabe erfolgt ausschließlich durch Upload eines Dokuments im Bereich „Relevante Informationen für die Vergabestelle“ unter der Bezeichnung „Nachrichtlicher Einheitspreis thermische Entsorgung“. Dieser Preis fließt nicht in die Wertung der Angebote ein, wird mit Zuschlag Vertragsbestandteil und bildet die alleinige Abrechnungsgrundlage für die thermische Entsorgung im Ausnahmefall. Unterbleibt die Angabe, wird sie nachgefordert; ihr Fehlen führt nicht zum Ausschluss des Angebots.
4. Angebotsfrist: Die Angebotsfrist bleibt unverändert und endet am 27.08.2026. Sie verbleibt damit auch nach Bekanntgabe dieser Änderung in angemessener Länge.
Bereits eingereichte Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen und auf Grundlage der geänderten Unterlagen neu eingereicht werden. Wir bitten Sie, die geänderten Vergabeunterlagen vollständig zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage vom 24.06.2026 13:28 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, wann sind die chemischen Analysen einsehbar? Erst wenn wir die Anforderungskriterien erfüllt haben? Momentan sehen wir diese nicht in den Vergabeunterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort des Auftraggebers vom 24.06.2026 16:26 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
wie bereits in unserer Antwort vom 16.06.2026 mitgeteilt, sind die chemischen Analysen des Klärschlamms vollständig in den Vergabeunterlagen enthalten und für alle Bieter frei einsehbar. Die Analysen sind nicht an die vorherige Erfüllung von Anforderungskriterien geknüpft, sondern stehen Ihnen bereits jetzt zur Verfügung.
Sie finden die Dokumente in der Stoffbeschreibung unter dem Punkt „Prüfzeugnis/Analysen/sonstige Dokumente", wo sie als PDF-Dateien hinterlegt sind.
Sollten die Dateien bei Ihnen nicht angezeigt werden, handelt es sich vermutlich um ein technisches Anzeigeproblem. Wir bitten Sie in diesem Fall, sich an den technischen Support der Vergabeplattform unter +49 (0) 345 97724968 zu wenden, der Ihnen beim Zugriff auf die Unterlagen weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage vom 12.06.2026 15:43 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir benötigen die Analysen des Klärschlammes für eine Beurteilung des erforderlichen Verwertungsweges und dessen Kalkulation
Antwort des Auftraggebers vom 16.06.2026 08:21 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
die angefragten Analysen des Klärschlamms wurden bereits mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Unterlagen sind in der Stoffbeschreibung unter dem Punkt „Prüfzeugnis/Analysen/sonstige Dokumente“ als PDF-Dateien hinterlegt.
Wir bitten Sie, die dort bereitgestellten Dokumente für die Beurteilung des Verwertungsweges und die Kalkulation heranzuziehen.
Sollten die Dokumente nicht angezeigt werden oder technische Probleme beim Zugriff auf die Vergabeunterlagen bestehen, wenden Sie sich bitte an den technischen Support unter +49 (0) 345 97724968.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage vom 12.06.2026 09:38 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Leistungsbeschreibung ist die Rede von Verwertungsanlagen. Ist eine landwirtschaftliche Verwertung auch möglich?
Antwort des Auftraggebers vom 12.06.2026 10:26 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der in der Leistungsbeschreibung verwendete Begriff „Verwertungsanlagen" ist nicht auf einen bestimmten Verwertungsweg beschränkt. Eine bodenbezogene (landwirtschaftliche) Verwertung des Klärschlamms ist im Rahmen dieser Ausschreibung zulässig, sofern sämtliche einschlägigen rechtlichen Anforderungen – insbesondere der Klärschlammverordnung (AbfKlärV), der Düngemittelverordnung sowie der Düngeverordnung – vollständig eingehalten werden und die hierfür erforderlichen Nachweise erbracht werden.
Wir weisen darauf hin, dass die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen an Analytik, Nachweisführung und Dokumentation unabhängig vom gewählten Verwertungsweg gelten.
Mit freundlichen Grüßen